Die betriebliche Altersversorgung ist ein starkes Instrument – kann aber ohne Versorgungsordnung schnell zur Stolperfalle werden. Warum Sie sich als Arbeitgeber mit diesem oft unterschätzten Dokument absichern sollten – und wie es ganz nebenbei Vertrauen bei den Mitarbeitenden schafft – erfahren Sie hier.
„In Bewerbungsgesprächen wird die bAV immer öfter angesprochen. Mit einer klaren Versorgungsordnung können wir hier wirklich punkten.“– Geschäftsführer eines mittelständischen Maschinenbau-Unternehmens in Hessen |
Darum geht’s
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Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen führt eine bAV per Direktversicherung ein – die Belegschaft ist zufrieden. Jahre später erhalten neue Mitarbeitende abweichende Konditionen. Das führt zu Misstrauen, möglicherweise sogar zu Vorwürfen der Ungleichbehandlung.
Die Ursache: fehlende Standards. Eine Versorgungsordnung hätte von Anfang an für klare und einheitliche Spielregeln gesorgt – und somit für Fairness, Nachvollziehbarkeit und Rechtssicherheit.
Eine Versorgungsordnung ist rechtlich nicht vorgeschrieben - kann die bAV aber für alle Beteiligten deutlich einfacher, transparenter und sicherer machen.
Die Versorgungsordnung ist das formale Regelwerk für die bAV in einem Unternehmen. Sie regelt unternehmensspezifisch und rechtssicher, wer Anspruch auf welche Leistungen hat, wie die Finanzierung aussieht und wie die Durchführung organisiert wird. In der Praxis bedeutet das: Keine Einzellösungen nach Gutdünken, sondern klare Spielregeln für alle Beteiligten.
Dazu gehören unter anderem:
Die VO erfüllt rechtlich betrachtet mehrere zentrale Funktionen. Sie unterstützt den Arbeitgeber dabei, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren – also vergleichbare Mitarbeitende auch vergleichbar zu versorgen – und dies auch nachvollziehbar zu dokumentieren. Das ist wichtig, weil unterschiedliche bAV-Leistungen für vergleichbare Mitarbeitende schnell zu Konflikten führen können.
Gleichzeitig schützt eine VO vor der sogenannten subsidiären Haftung: Gibt es Lücken oder Widersprüche zwischen der arbeitsrechtlichen Zusage und dem Versicherungsvertrag, haftet im Zweifel der Arbeitgeber. Eine abgestimmte Versorgungsordnung (Stichwort: Kongruenz) minimiert dieses Risiko erheblich.
Warum Arbeitgeber profitieren
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Was Mitarbeitende davon haben
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Die Versorgungsordnung ist keine einmalige Formalität. Sie wächst mit dem Unternehmen: Neue Tarifverträge, Änderungen der Belegschaftsstruktur oder Gesetzesreformen können Anpassungen erforderlich machen.
Als unabhängiger Makler begleite ich Unternehmen bei der Einführung und Pflege einer passenden Versorgungsordnung. Dabei arbeite ich mit erfahrenen Partnern zusammen, um rechtssichere und individuelle Lösungen zu ermöglichen – ohne juristische Stolperfallen, aber mit viel Praxisnähe.