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Gesellschafter-Geschäftsführer-Fürsorge - auch im Ruhestand Statussymbole genießen

Ihr Unternehmen läuft gut und ist bereits fest etabliert am Markt? Und Sie planen Ihre persönliche Versorgung auszubauen? Spricht kaum etwas dagegen!

 Als Gesellschafter-Geschäftsführer vereinen Sie bekanntlich die Rolle des Unternehmers und des Angestellten in Ihrer Person.

 Ihr Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse fällt dadurch gering aus oder sogar komplett weg.

 Doch wie sichern Sie Ihren Lebensstandard im Alter? Die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) stellt eine ausgezeichnete Lösung dar. Sie haben die Gründungsphase erfolgreich hinter sich gelassen.

 Machen Sie sich die finanzielle Stärke Ihres Unternehmens zunutze: indem Sie Beiträge für Ihre Vorsorge steuerlich optimiert als Betriebsausgaben hinterlegen.

 Wir erläutern Ihnen gerne, welche Aspekte dabei wichtig sind und was Sie beachten müssen.

 Setzen Sie doch jetzt strategisch die wirtschaftliche Kraft Ihres Unternehmens ein, um weitere Rentenansprüche beispielsweise mit Beiträgen in eine Unterstützungskasse oder einer Pensionszusage aufzubauen.


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